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Aufstiegsverbot von Himmelslaternen

 

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu verheerenden Bränden nach dem Aufstieg von  Himmelslaternen/ Skylaternen gekommen. Fast alle Bundesländer haben schon ein generelles Aufstiegsverbot erteilt.

 

Der Ballon, der durch warme Luft, die ein eigener Brennkörper produziert, aufsteigt, entzieht sich schnell dem Wirkungskreis des Anwenders und ist dann nicht mehr steuerbar. Eine erhebliche Brandgefahr besteht sowohl beim Start als auch bei der Landung für Menschen, sowie für Wälder, Wiesen, Gärten, Häuser und Sachgüter. Generell haftet der Anwender einer Himmelslaterne für entstehende Schäden.

 

Die Benutzung von Himmelslaternen muss beim bei der Deutschen Flugsicherung www.DFS.de angemeldet und von dort genehmigt werden. Die Deutsche Flugsicherung weist darauf hin, dass in einem Radius von 50 km um internationale Verkehrsflughäfen keine Genehmigung erteilt wird.


In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten.


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