Offenes Feuer und Nutzfeuer anmelden - Was ist zu tun?
Das Abbrennen von Reisigfeuern sowie die alljährlichen Fest- und Johannifeuer sind eine selbstverständliche Sache, sowie Bestandteil unserer hiesigen ländlichen Kultur und Brauchtumspflege in den Gemeinden.
Eine Anmeldung solcher Feuer bei den Behörden ist jedoch unverzichtbar.
Diese Informationen sollen Ihnen dabei helfen:
Der richtige Weg der Anmeldung läuft zunächst zu den büroüblichen Zeiten, spätestens jedoch am Vortag, über die Gemeindeverwaltung Stammbach (Tel. 96009-19). So werden in jedem Fall die örtlich geltenden Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben gewahrt. Die Verwaltung verständigt dann die Integrierte Leitstelle (ILS) per Online-EDV-System oder Fax über das vom Bürger gemeldete Nutzfeuer.
Folgende Daten des Feuerbetreibers müsen dabei angegeben werden:
• Name
• Adresse
• Mobiltelefonnummer
• Feuerart
• Beginn des Feuers (Datum und Uhrzeit)
• Ende des Feuers (Datum und Uhrzeit)
• Ort des Nutzfeuers (Gemeinde- oder Ortsname, postalische Adresse, Waldbezeichnung, ggf. Geräumtnummer, sonstige Bezeichnungen, o.
ä.)
Bitte beachten Sie weiterhin folgende Hinweise:
Sorgen Sie dafür, dass der angegebene Verantwortliche für das Feuer während der Brenndauer telefonisch erreichbar ist, damit gegebenenfalls Rücksprache gehalten werden kann. Dies ist unbedingt erforderlich, da die Alarmierung der Feuerwehr im Zweifelsfall immer dann erfolgt, wenn bei einer Notrufmeldung nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem angemeldeten Feuer um den im Notrufgespräch mitgeteilten Feuerschein bzw. die zugehörige Rauchentwicklung, oder um einen Irrtum des Meldenden handelt.
Ausnahmefälle:
Nur außerhalb der Dienstzeit und in begründeten Ausnahmefällen kann eine Bekanntgabe eines Feuers ausnahmsweise direkt bei der Integrierten Leitstelle (ILS) erfolgen. Hierzu wurde eigens eine separate Hotline unter der Telefonnummer 09281-7395-100 eingerichtet.
Eine durch Nichtanmeldung verursachte Alarmierung der Feuerwehr verursacht hohe Kosten,
welche vom Verursacher zu tragen sind!
Übrigens: